Leistungen

Das Steuer- und Abgabenrecht wird laufend weiterentwickelt und immer komplexer. Regelungen, die im letzten Jahr noch Gültigkeit hatten, sind im folgenden Jahr überarbeitet und geändert. Hier den Überblick zu behalten und zu erkennen, welche Änderungen für das eigene Unternehmen wichtig sind, ist schwierig. Und die Konsequenzen können gravierend sein. Vor allem aber bindet es Zeit, die Sie in Ihr Kerngeschäft investieren sollten.

Nutzen Sie die Möglichkeit diese Pflichten zu delegieren und schaffen Sie sich Freiräume für Ihre eigentlichen Unternehmeraufgaben.


Steuerberatung und Steuergestaltung

Sie planen eine größere Investition und wollen die steuerlichen Auswirkungen der unterschiedlichen Abschreibungs- und Förderungsmethoden vergleichen? Der Gewinn Ihrer Firma wird sich im Vergleich zum Vorjahr wesentlich ändern und Sie möchten die steuerlichen Konsequenzen frühzeitig abklären und wenn nötig Anpassungen der Steuervorauszahlungen vornehmen? Sprechen Sie mit mir, zusammen können wir die für Sie optimale Lösung finden.


Finanzbuchhaltung

Die Anforderungen an Belege und Buchhaltung sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden, die Formerfordernisse werden immer strenger überprüft.

Ich biete Ihnen im Leistungsfeld "Buchhaltung" ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Konzept. Wollen Sie "nur" den Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht werden und möchten Sie die pünktliche Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung sicherstellen? Oder wünschen Sie die Übernahme der kompletten Buchhaltungsaufgaben einschließlich der Überwachung von Zahlungseingängen, laufende Abstimmung der Konten, regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertungen, Einrichtung einer Kostenstellenrechnung bis hin zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs? Vielleicht erledigen Sie die Buchhaltung lieber im eigenen Haus und benötigen dafür einen Ansprechpartner bei steuerlichen Rückfragen oder Problemen?

Im gemeinsamen Gespräch können wir Ihr persönliches Buchhaltungspaket zusammenstellen und optimal an Ihre Arbeitsabläufe anpassen.


Lohnbuchhaltung

Zu den kompliziertesten Bereichen des Steuerrechts zählt inzwischen die Lohn- und Gehaltsabrechnung, betrifft Sie doch neben den steuerlichen Beurteilungen auch Fragen des Sozialversicherungsrechts. Gerade hier haben Fehleinschätzungen der Steuer- und Sozialversicherungspflicht oft gravierende finanzielle Konsequenzen. Zugleich ist der Umfang der notwendigen Meldungen und Personalbescheinigungen in den letzten Jahren massiv gestiegen.

Ich kann Ihnen hier durch die Übernahme folgender Aufgaben entlastend zur Seite stehen:

  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Abrechnung von Überstunden, Reisekosten, Prämien u.a. Gehaltsbestandteilen
  • Ermittlung der gesetzlichen Lohnabgaben
  • Fristgerechte Übermittlung der Lohnsteuermeldung
  • Fristgerechte Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Erstellung der Sozialversicherungsmeldungen (An-, Abmeldung, Jahresmeldungen)
  • Berechnung von Entgeltersatzleistungen
  • Berechnung und Übermittlung der Erstattungsanträge zur Lohnfortzahlung an die Krankenkassen
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Erstellung von Arbeitnehmerbescheinigungen
Existenzgründung

Sie haben eine Geschäftsidee und wollen diese in die Tat umsetzen? Sie benötigen einen Businessplan für die Bank oder Hilfe bei der Einrichtung einer Buchhaltung?

Oder vielleicht haben Sie bereits ein Gewerbe angemeldet und werden überschüttet von Fragebögen der ämter? Sie sind sich über die Auswirkung Ihrer Antworten in den Fragebögen nicht immer im Klaren? Was müssen Sie beachten, wenn Sie Personal einstellen wollen? Was ist mit der Berufsgenossenschaft? Es sind so viele organisatorische Dinge zu beachten und dabei wollen Sie sich doch viel lieber um den Aufbau Ihres Kerngeschäfts kümmern.

Bei einem persönlichen Gespräch können wir gemeinsam die Details besprechen und klären, von welchen Aufgaben ich Sie entlasten kann, damit Ihnen mehr Zeit für den Aufbau Ihrer Selbständigkeit bleibt.


Crowdfunding

Es fehlt Ihnen das nötige Startkapital für die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee? Haben schon einmal über Crowdfunding nachgedacht? Diese Form der Finanzierung wird auch in Deutschland immer beliebter. Um dabei im Nachhinein keine bösen überraschungen zu erleben, sollten Sie sowohl Ihren Kapitalbedarf kennen als auch über die steuerlichen Konsequenzen informiert sein, bevor Sie das Projekt starten.

Vereinbaren Sie bereits vor Projektstart einen Termin, damit wir gemeinsam Ihre nächsten Schritte planen können.

Alle Einkommensteuerpflichtigen

Sie haben in der nächsten Zeit Handwerker im Haus und fragen sich, ob Sie diese Aufwendungen steuerlich geltend machen können und was Sie dabei beachten müssen?

Ihre Einkommenssituation hat sich in den letzten Monaten verändert bzw. sie wird sich in naher Zukunft verändern und Sie möchten wissen, welche steuerlichen Auswirkungen das für Sie hat?

Sie sehen, dass sich auch außerhalb der jährlichen Steuererklärung Beratungsanlässe gibt, die ein Gespräch mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens sinnvoll machen.


Familien

Die eigene Hochzeit oder die Geburt eines Kindes ist ein aufregendes, privates Ereignis. Aber es zieht auch steuerliche Konsequenzen nach sich. Es stellt sich z.B. die Frage, nach der optimalen Wahl der Steuerklassen oder wann und in welchem Umfang die Kinderbetreuungskosten abzugsfähig sind.

Bei diesen und weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und helfe Ihnen, beispielsweise durch die Erstellung von Vergleichsberechnungen, die für Sie optimale Variante zu finden.


Rentner

Die gesetzlichen Renten zählen schon immer zu den steuerpflichtigen Einkünften. Allerdings hat sich im Jahr 2005 durch den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung die Höhe des steuerpflichtigen Anteils erhöht. Außerdem wurde seit dieser Zeit ein Meldesystem eingeführt. Die Rententräger sind nunmehr verpflichtet, den jährlichen Rentenbezug an das Wohnsitzfinanzamt zu melden. Durch die Vergabe der lebenslang gültigen Steueridentifikationsnummer im Jahr 2008, ist die eindeutige Zuordnung der Rentenbezugsmeldungen möglich. Oftmals haben Rentner zusätzlich zu den eigentlichen Rentenbezügen noch weitere Einkünfte, die möglicherweise steuerpflichtig sind. Diese müssen zusammen mit den Renteneinkünften im Rahmen einer Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.

Wichtig: Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, sind Sie - unabhängig von einer Aufforderung durch das Finanzamt - zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wenn das Finanzamt im Rahmen automatisierter Prüfungen feststellt, dass Sie trotz überschreitens des Grundfreibetrages keine Einkommensteuererklärung eingereicht haben, kann es zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen, Zinsen und schlimmstenfalls zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen versuchter Steuerhinterziehung kommen.

Bei einem unverbindlichen Erstgespräch können wir gerne weitere Details klären. Eine Berechnung der steuerpflichtigen Einkünfte kann Ihnen Sicherheit geben, ob Sie Steuererklärungen einreichen müssen.


Immobilienbesitzer

Oftmals werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur einmal im Jahr im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung ermittelt. Bei umfangreicher Vermietungstätigkeit ist es aber durchaus zweckmäßig, die Einnahmen und Aufwendungen in kürzeren Zeitintervallen, z.B. monatlich oder vierteljährlich, zu erfassen. So kann z.B. durch den Abgleich der tatsächlichen Geldeingänge mit der Sollstellung der monatlichen Mieten schnell ein Mietrückstand erkannt und ggf. frühzeitig angemahnt werden.

Im Rahmen eines Immobilienkaufs kann es sinnvoll sein, einen neutralen Dritten, der weder als Verkäufer noch als finanzierende Bank in das Immobiliengeschäft eingebunden ist, mit der Erstellung von Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnung zu beauftragen.

Wenn Sie hierzu Beratungsbedarf haben, stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung gerne zur Seite.